Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

... durch Branchenzuschlagstarifverträge! Ziel erreicht!?


Dieser Grundsatz fairer Arbeitsbedingungen ist seit November 2012 für viele Beschäftigte von Zeitarbeitsunternehmen Realität geworden. Durch den Abschluß von Tarifverträgen über Branchenzuschläge ist eine faire Entlohnung jetzt auch tarifvertraglich geregelt.

Die vom Gesetzgeber geforderte Entwicklung führt allerdings gleichzeitig auch zu einer nicht unerheblichen Verteuerung der Dienstleistung Zeitarbeit. Viele Kundenbetriebe haben seither ihre diesbezügliche Strategie neu überdacht und mussten neu kalkulieren. Das hat sich jedoch auf die Beschäftigungssituation in der Zeitarbeitsbranche nicht dauerhaft nachteilig ausgewirkt.

Die derzeit bereits vereinbarten Branchenzuschlagstarifverträge haben wir nachfolgend aufgeführt:

01. Tarifvertrag BZ in der Metall- und Elektroindustrie (ab 01.11.2012) [691 KB]
02. Tarifvertrag BZ in der Chemischen Industrie (ab 01.11.2012) [2.071 KB]
03. Tarifvertrag BZ in der Kautschukindustrie (ab 01.01.2013) [2.099 KB]
04. Tarifvertrag BZ in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (ab 01.01.2013) [2.078 KB]
05. Tarifvertrag BZ im Schienenverkehrsbereich (ab 01.04.2013) [787 KB]
06. Tarifvertrag BZ in der Holz- und Kunststoff verarb. Industrie (ab 01.04.2013) [2.134 KB]
07. Tarifvertrag BZ in der Textil- und Bekleidungsindustrie (ab 01.04.2013) [2.133 KB]
08. Tarifvertrag BZ in der Papier, Pappe u. Kunststoffe verarb. Industrie (ab 01.05.2013) [2.203 KB]
09. Tarifvertrag BZ in der Druckindustrie - gewerblich (ab 01.07.2013) [830 KB]
10. Tarifvertrag BZ in der Papier erzeugenden Industrie (ab 01.07.2014) [1.641 KB]
11. Tarifvertrag BZ im Kali- und Steinsalzbergbau (ab 01.07.2014) [1.649 KB]




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