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> Zeitarbeitsmessen bringen Menschen in Arbeit. Kritik an ARD-Fernsehbeitrag (11.12.2014)
"Zeitarbeitsverhältnisse sind genauso wertvoll wie jedes andere Beschäftigungsverhältnis“, meint iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz und kritisiert damit einen ARD-Fernsehbeitrag der Sendung „plusminus“. Arbeitsuchende und Betriebe mit unbesetzten Stellen zusammenbringen - das ist die gemeinsame Aufgabe von Arbeitsagenturen und der Zeitarbeitsbranche. Hierfür veranstalten viele Arbeitsagenturen und Jobcenter Zeitarbeitsmessen, die die Hürden in den Arbeitsmarkt deutlich reduzieren. Dabei "bietet die Zeitarbeit einen großen Vorteil“, reagiert Werner Stolz auf den ARD-Beitrag: „Bei Zeitarbeitsfirmen melden sich auch Unternehmen, die nur einen vorübergehenden Personalbedarf haben" und dafür "nicht unbedingt jemanden einstellen würden." ... Mehr
Quelle: iGZ - ts 2014-12-11
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> Erstmals flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland
Das "Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie" sorgt erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland für eine vom Gesetzgeber festgeschriebene, flächendeckende Lohnuntergrenze und damit auch für eine Stärkung der Tarifautonomie aller Tarifvertragsparteien mit dem Ziel, angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicher zu stellen. Dem Gesetz wurde am 11.Juli 2014 im Bundsrat zugestimmt, sodass es nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2015 in Kraft treten wird.
Bestandteil des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie ist in erster Linie das "Mindestlohngesetz" (MiLoG) mit den Vorgaben für einen flächendeckenden Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro je Zeitstunde. Außerdem enthält es Regelungen für die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) von Tarifverträgen und die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen. Das Mindestlohngesetz beinhaltet die Festsetzung des allgemeinen Mindestlohns sowie Vorschriften zur Kontrolle und Durchsetzung des Mindestlohns.
Für die Zeitarbeitsbranche in Deutschland wird sich dadurch nicht viel ändern, denn hier gilt bereits seit April 2014 ein tariflich vereinbarter Mindestlohn in gleicher Höhe.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales - ts 2014-07-11
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> Pauschale Vorurteile gegen die Zeitarbeit sind nicht haltbar!
Das ergab eine Kleine Anfrage der GRÜNEN an die Bundesregierung, die u. a. wissen wollten, wie es um die Einhaltung der Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit bestellt war. Das Ergebnis ist eindeutig: Vorurteile gegen die Zeitarbeitsbranche entbehren jeglicher Grundlage.
In der Öffentlichkeit hält sich hartnäckig das Vorurteil, in der Zeitarbeitsbranche würden Arbeitnehmern grundsätzlich ihre gesetzlich und tariflich verankerten Rechte vorenthalten. Leider stoßen auch immer wieder Gewerkschafter in dieses Horn, die einerseits Tarifverträge mit der Branche unterzeichnen und andererseits wider besseres Wissen Stimmung gegen die Zeitarbeitsbranche machen. Man kann nur vermuten, welches deren Beweggründe sind - Arbeitnehmerinteressen können es nicht sein, wie das Ergebnis der o. g. Anfrage der GRÜNEN nun gezeigt hat.
In den letzten Jahren hat sich viel getan in der Zeitarbeitsbranche. So gibt es inzwischen u. a. eine tariflich verankerte Lohnuntergrenze in Höhe von 8,50 Euro (in den westlichen Bundesländern). Im Jahr 2013 gab es rund 852.000 Beschäftigte in der Branche. Bei 3.124 Kontrollen wurden Verstöße in einer Größenordnung von 2,02% festgestellt. Im Vergleich dazu verstießen in anderen Branchen 9,73% (Gebäudereinigung), 6,46% (Baubranche), 6,65% (Pflegebereich) gegen gesetzlich oder tariflich verankerte Mindeststandards.
Seitens des Verbandes wird viel getan, um selbst diese geringe Anzahl an Verstößen zu reduzieren, z. B. durch die Einrichtung der unabhängigen Kontakt- und Schlichtungsstelle im Jahr 2012, an die sich betroffene Zeitarbeitnehmer wenden können.
Das Ergebnis der GRÜNEN-Anfrage zeigt deutlich, dass die Gewerkschaften sich besser um andere "Baustellen" kümmern sollten, wenn es ihnen wirklich um die Vertretung von Arbeitnehmerrechten geht!
Quelle: Bundestag (Drucksache 18/1219) - ts 2014-04-24
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> Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet Arbeitsmedizinische Empfehlung!
Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine arbeitsmedizinische Empfehlung zur Zeitarbeit erarbeitet. Zeitarbeit ist in Deutschland in allen Wirtschaftsbereichen weit verbreitet und erhält eine immer größere Bedeutung. Die arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) "Zeitarbeit" [172 KB]
stellt eine Handlungshilfe sowohl für das Entleih- als auch für das Verleihunternehmen dar.
Weil wir wollen, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeden Tag gesund und munter ihren Arbeitsplatz verlassen können, legen wir großen Wert auf Sicherheit bei der Arbeit. Diese Handlungshilfe ist deshalb eine gute Unterstützung unserer täglichen Arbeit. Mehr Info´s dazu!
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Sozials (BMAS) - ts 2014-03
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> Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche ab 01.04.2014 gesetzlich verankert!
Durch Veröffentlichung der zweiten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung im Bundesanzeiger am 26.03.2014 ist es nun amtlich: Ab 01.04.2014 gibt es einen gesetzlich verankerten Mindestlohn in der Arbeitnehmerüberlassungsbranche. Laut Bundesanzeiger findet die Verordnung, die am 31.12.2016 wieder außer Kraft tritt, auf alle Arbeitgeber Anwendung, die ihren Kunden Zeitarbeitskräfte im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit überlassen. Die Regelung findet auch auf im Ausland ansässige Verleiher Anwendung, die ihre Zeitarbeitnehmer in Deutschland beschäftigen.
Das Mindestentgelt beträgt in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen:
- vom 1. April 2014 bis zum 31. März 2015 = 7,86 Euro;
- vom 1. April 2015 bis zum 31. Mai 2016 = 8,20 Euro;
- vom 1. Juni 2016 bis zum 31. Dezember 2016 = 8,50 Euro
und in den übrigen Bundesländern:
- vom 1. April 2014 bis zum 31. März 2015 = 8,50 Euro;
- vom 1. April 2015 bis zum 31. Mai 2016 = 8,80 Euro;
- vom 1. Juni 2016 bis zum 31. Dezember 2016 = 9,00 Euro.
Es gilt das Mindeststundenentgelt des Arbeitsortes. Ist ein(e) Zeitarbeitnehmer(in) auswärtig beschäftigt, behält er(sie) den Anspruch auf das Entgelt des Einstellungsortes, soweit dieses höher ist. Ist das Entgelt am Einsatzort höher, so gilt dieses.
Quelle: iGZ - ts 2014-03-28
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> Ab 2015 Zusatzbeiträge der Krankenkassen möglich. Wettbewerb gestärkt!
Durch einen jetzt vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf, will die Bundesregierung die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine "dauerhaft solide Grundlage" stellen. Patientinnen und Patienten sollen künftig die Möglichkeit erhalten, die Behandlungsqualität in Krankenhäusern zu vergleichen. Das stärkt den Wettbewerb unter den Krankenkassen. Diese können dann ab 2015 vom Einkommen abhängige Zusatzbeiträge von ihren Versicherten verlangen. Mehr lesen!
Quelle: Bundesregierung - ts 2014-03-26
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> Noch nie so viele Beschäftigte in Deutschland - Neuer Rekordwert erreicht!
Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland hat im vierten Quartal 2013 einen neuen Rekordwert erreicht: 42.204.000 Menschen waren hierzulande beschäftigt. Im Vergleich zum Vorjahr gingen 243.000 Menschen mehr einer Beschäftigung nach. Getragen wird der gute Wert überwiegend vom Anstieg im Dienstleistungsbereich.
Der Jahreswirtschaftsbericht für das laufende Jahr passierte am 12. Februar 2014 das Kabinett. Darin rechnet die Bundesregierung mit durchschnittlich 42,1 Millionen Erwerbstätigen. "Der Arbeitsmarkt ist derzeit aufnahmefähig wie nie zuvor und eröffnet Chancen für Menschen, die bisher noch nicht an dieser positiven Entwicklung teilhaben konnten", heißt es in dem Bericht.
Quelle: Bundesregierung - ts 2014-02-18
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> Dringend gesucht: Fachkräfte aller Art
Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie des IW (Institut der deutschen Wirtschaft) bestehen in vielen Berufsgattungen seit Längerem Fachkräfteengpässe. Viele Unternehmen, die zur Bewältigung der Auftragseingänge neue Fachkräfte benötigen, haben immer größere Probleme, diese zu finden. In einigen Berufsgattungen bestehen bereits seit gut zwei Jahren Engpässe, so das IW. Mehr lesen!
Quelle: iGZ - ts 2014-02-06
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