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> Tarifabschluß in der Zeitarbeit - Mindestlohn steigt auf 8,50 Euro (West)

Die Tarifverhandlungen zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), bestehend aus iGZ und BAP, sowie der DGB-Tarifgemeinschaft sind heute am frühen Morgen zu einem Abschluss gekommen.

Der Entgelt-Tarifvertrag wird vom 1. November 2013 bis zum 31. Dezember 2016 verlängert. Für die ersten beiden Monate wird eine Nullrunde vereinbart und ab dem 01.01.2014 erhöht sich der Lohn in der unteren Entgeltgruppe 1 im Tarifgebiet West auf 8,50 Euro je Stunde. Das entspricht einer Steigerung von +3,8 %. Im Tarifgebiet Ost beträgt der Lohn ab diesem Termin 7,86 Euro je Stunde, was einer Erhöhung um 4,8 % entspricht.

Weitere Tariflohnanpassungen sind für den 01.04.2015 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt beträgt der Mindestlohn in der Zeitarbeit im Tarifgebiet West 8,80 Euro je Stunde (+3,5 %) und im Tarifgebiet Ost 8,20 Euro je Stunde (+4,3 %).

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) bescheinigte dem Tarifabschluss der DGB-Gewerkschaften und der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) eine „überragende Bedeutung für die Mindestlohndebatte in Deutschland“. Die Zeitarbeit, so von der Leyen, strahle in viele andere Bereiche der deutschen Wirtschaft aus. Die Einigung zeige zudem, dass die tariflichen Branchenmindestlöhne funktionieren und dieses System Zukunft habe.

Quelle: iGZ - ts 2013-09-17

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> NRW erhöht Bildungscheck auf 2.000 Euro

Allerorten fehlen Fachkräfte und kompetente Mitarbeiter(innen). Deshalb hat das Land NRW nun die Mittel für die Qualifizierung von Arbeitnehmern aufgestockt. Mit dem Sonderprogramm Bildungscheck NRW Fachkräfte (Laufzeit zunächst von 2013 - 2015) fördert die Landesregierung Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung mit 50 Prozent der dafür anfallenden Kosten, maximal bis zu 2.000 Euro.

Damit können z. B. Sprachkurse, EDV-Kurse, Weiterbildungen zu Lern- und Arbeitstechniken, der Erwerb von Schlüsselqualifikationen, etc. finanziert werden. Bestimmte Personengruppen - auch Zeitarbeitskräfte - können den Bildungscheck sogar jährlich in Anspruch nehmen.

Weitergehende Informationen dazu gibt es auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Quelle: iGZ/Land NRW - ts 2013-08-30

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> Erfolgsgeschichte Arbeitsmarkt wird fortgeschrieben...

Nach einer Pressemitteilung der Bundesregierung ist die Zahl der Erwerbstätigen erneut gestiegen. Lt. statistischem Bundsamt waren im Juli 2013 in Deutschland 218.000 Menschen mehr in Arbeit, als im Vorjahr. Das sind insgesamt 41,91 Millionen Erwerbstätige.

Die Arbeitslosenquote in Deutschland liegt im August unverändert bei 6,8 Prozent. Mit 2.946.000 Arbeitslosen ist die Arbeitslosigkeit in Deutschland "stabil auf niedrigem Niveau". Nach Einschätzung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen sei damit die Ausgangslage für den Herbst ausgesprochen gut.

Insbesondere den "stetigen Zuwachs an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung" begrüßte die Bundesarbeitsministerin. Für Juni 2013 meldete die Bundesagentur für Arbeit 348.000 Menschen mehr in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, als im Vorjahr.

Auch die Langzeitarbeitslosigkeit geht zurück. Vor allem "Menschen ohne Berufsausbildung oder mit geringer Qualifizierung und Ältere sind länger als ein Jahr ohne Arbeit". Hier sind auch die Angebote der Zeitarbeit eine gute Möglichkeit, wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden zu können. Das ist eine erfreuliche Entwicklung, meinen auch wir. Weitere Informationen dazu gibt es hier.

Quelle: www.bundesregierung.de - ts 2013-08-29

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> Neue iGZ-Broschürenserie bringt Aufklärung - Fakten zum Thema Zeitarbeit!

Zeitarbeit bringt Menschen in Arbeit und schafft zusätzliche Stellen! Das sind die Kernaussagen der neuen "iGZ-Faktenreihe".

Wer neben der oft idealistisch begründeten Polemik vieler Meinungsmacher daran interessiert ist, den Nutzen der Zeitarbeit einmal in sachlicher Art und Weise kennen zu lernen, dem wird nun im Rahmen einer Broschürenreihe [174 KB] eine Faktensammlung in kurzer und verständlicher Form durch den Zeitarbeigeberverband präsentiert, die über den iGZ bezogen werden kann.

Hier werden auch die großen Veränderungen der letzten Jahre zu Gunsten der Zeitarbeitnehmerschaft thematisiert, sodass sich jeder ein umfassendes Bild über die Rahmenbedingungen in der Zeitarbeit machen kann. Gute Zeitarbeit spricht eben für sich!

Quelle: iGZ - ts 2013-07-17

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> AGG - BAG schränkt Auskunftsanspruch abgelehnter Stellenbewerber ein

Ein abgelehnter Stellenbewerber hat gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf Auskunft, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat. Das entschied das Bundesarbeitgericht mit Urteil vom 25. April 2013 (8 AZR 287/08), nachdem bereits alle Vorinstanzen die Klage abgewiesen hatten.

Eine 1961 in der Russischen SSR geborene Klägerin hatte sich im Jahre 2006 auf die von der Beklagten ausgeschriebene Stelle eines/einer Softwareentwicklers/-in erfolglos beworben. Die Klägerin behauptet, sie habe die Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle erfüllt und sei lediglich wegen ihres Geschlechts, ihres Alters und ihrer Herkunft nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und damit unter Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) diskriminiert worden. Sie hat von der Beklagten eine angemessene Entschädigung in Geld verlangt.

Da auch der EuGH im Vorfeld entsprechend entschieden hatte - Urteil vom 19. April 2012 (C-415/10) - sah auch das BAG keinen Auskunftsanspruch der Klägerin, ob das beklagte Unternehmen einen anderen Bewerber eingestellt hatte und welche Kriterien hierfür galten. Die Entschädigungsklage blieb ohne Erfolg.

Quelle: iGZ / Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichtes - ts 2013-07-10

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> Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen!

Ab dem 1. Juli 2013 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Erhöht werden die geschützten Beträge, die bei einer Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte nicht gepfändet werden dürfen.

Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wird jeweils zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das sächliche Existenzminimum angepasst.

Zuletzt sind die Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2011 erhöht worden. Der steuerliche Grundfreibetrag hat sich seit dem letzten Stichtag um 1,57 % erhöht. Hieraus ergibt sich eine entsprechende Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen. Ab dem 1. Juli 2013 beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag 1.045,04 EUR (bisher: 1.028,89 EUR). Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 393,30 EUR (bisher: 387,22 EUR) für die erste und um jeweils weitere 219,12 EUR (bisher 215,73 EUR) für die zweite bis fünfte Person. Wenn Schuldner mehr verdienen als den so ermittelten pfändungsfreien Betrag, verbleibt ihnen vom Mehrbetrag ebenfalls ein bestimmter Anteil.

Quelle: DIHK - ts 2013-06-18

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> Mehr Erwerbstätige - Arbeitslosenzahl unter drei Millionen!

Im Mai 2013 waren insgesamt 2,937 Millionen Menschen arbeitslos. Gegenüber April ist die Arbeitslosenquote damit um 0,3 Prozentpunkte auf 6,8 Prozent gesunken. Das sind 83.000 weniger Arbeitslose als im April. Allerdings ist die Frühjahrsbelebung in diesem Jahr etwas schwächer als in den Vorjahren.

Die Zahl der Erwerbstätigen mit Wohnort in Deutschland ist im April auf 41,69 Millionen gestiegen. Das hat das Statistische Bundesamt gemeldet. Gegenüber dem Vorjahr 2012 sind 281.000 mehr Menschen in Arbeit. Das ist ein Plus von 0,7 Prozent. Im März war die Erwerbstätigkeit ebenso stark gewachsen. Allerdings fiel die sonst übliche Frühjahrsbelebung in diesem Jahr nicht so kräftig aus wie in den Vorjahren.

Quelle: www.bundesregierung.de - ts 2013-05-29

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