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> Zuschlagstarifverträge für die Arbeitnehmer weiterer Branchen vereinbart
Nachdem bereits im Mai 2012 für die Metall- und Elektroindustrie ein Tarifvertrag über Branchenzuschläge in der Arbeitnehmerüberlassung zwischen IG-Metall und den Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeitsbranche vereinbart wurde, folgen diesem Beispiel inzwischen auch andere Branchenvertreter.
Im Verlauf der letzten Monate gab es einen regen Austausch zwischen den Vertretern der einzelnen Interessengruppen, der schließlich zum Abschluß von Branchenzuschlagstarifverträgen für weitere Branchen führte. Somit gibt es derzeit Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in folgenden Branchen:
- Metall- und Elektroindustrie ab 01.11.2012 (TV BZ ME) [691 KB]
- Chemische Industrie ab 01.11.2012 (TV BZ Chemie) [2.071 KB]
- Kautschukindustrie ab 01.01.2013 (TV BZ Kautschuk) [2.099 KB]
- Kunststoff verarbeitende Industrie ab 01.01.2013 (TV BZ Kunststoff) [2.078 KB]
- Schienenverkehrsbereich ab 01.04.2013 (TV BZ Eisenbahn) [787 KB]
Quelle: iGZ - ts 2012-11-01
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> Nachträgliche Rentenbeiträge durch CGZP-Urteil
69,3 Millionen Euro mussten Zeitarbeitsfirmen, die Tarifverträge mit der CGZP (Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen) abgeschlossen hatten, bis zum 31. Juli 2012 an Rentenversicherungen nachzahlen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/10558) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10473) hervor. Das Bundesarbeitsgericht hatte der CGZP die Tariffähigkeit aberkannt. Abgeschlossene Tarifverträge mit ihr wurden somit ungültig, heißt es in einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages.
Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung seien erst rund 1.700 der 3.200 betroffenen Unternehmen geprüft worden. Wie der Antwort weiter zu entnehmen ist, würden sich die Rentenansprüche der Arbeitnehmer nur erhöhen, wenn Rentenbeiträge auch tatsächlich nachträglich geleistet worden sind. „Nach dem Sozialgesetzbuch wird aber zugunsten der Versicherten vermutet, dass bei ordnungsgemäß gemeldeten Beschäftigungszeiten Beiträge für das gemeldete Arbeitsentgelt wirksam gezahlt worden sind“, heißt es zudem in der Antwort der Bundesregierung.
Quelle: iGZ - ts 2012-09-12
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> Gewerbeverein Hille jetzt mit neuer Internetpräsenz online
Was länge währt wird endlich gut! Fast zwei Jahre lang wurde es immer wieder auf die Tagesordnung gebracht und wieder zurück gestellt. Und nun ist es endlich soweit, der Gewerbeverein Hille hat einen eigenen Internetauftritt. Unter www.gewerbeverein-hille.de kann sich jeder interessierte Bürger unserer Gemeinde und auch andere darüber informieren, wo es was zu kaufen gibt!
Der Gewerbeverein stellt ein Netzwerk von Geschäftsleuten und Gewerbetreibenden des Ortes dar, dass sich gemeinsam darum bemüht, unseren Ort auch in Zukunft zu einem attraktiven Lebensraum mit einer umfassenden Dienstleistungs- und Produktvielfalt zu machen; getreu dem Motto: Alles da, alles nah!
In diesem Zusammenhang halten einige Unternehmen im Ort für ihre Kunden besondere Angebote bereit. So unterbreiten auch wir unseren Privatkunden ein besonderes Angebot im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen. Info´s dazu erhalten Sie hier!
Quelle: ts 2012-08-10
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> Kontakt- und Schlichtungsstelle nimmt zum 01. Juni 2012 ihre Arbeit auf
Zum 01.06.2012 nimmt die im Zusammenhang mit dem iGZ-Ethikkodex [663 KB]
ins Leben gerufene, unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS) ihre Arbeit auf. Gleichzeitig geht auch der ebenfalls neue Internet-Auftritt unter www.kuss-zeitarbeit.de online.
Die KuSS nimmt Anfragen, Beschwerden und Hinweise rund um den iGZ-Ethikkodex entgegen. Stellt die Kontaktstelle nach Prüfung fest, dass ethische Grundlagen des Kodexes verletzt werden, leitet sie die Anfrage an die unabhängige Schlichtungsstelle weiter. Die KuSS ist unabhängig und unterliegt keinerlei Weisungen des iGZ-Vorstandes oder der Geschäftsstelle.
Zu den Aufgaben der Schlichtungsstelle gehört es, die Einhaltung des iGZ-Ethik-Kodexes zu überwachen, bei Unstimmigkeiten Einigungen herbeizuführen und bei groben Verstößen den iGZ-Vorstand zu benachrichtigen, der dann die Einleitung weiterer Schritte prüft.
Quelle: iGZ - ts 2012-06-01
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> Bundesarbeitsgericht entscheidet endgültig: Tarifgemeinschaft CGZP war nie tariffähig!
Nachfolgend sehen Sie einen Auszug der Pressemitteilung Nr. 39/12 des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 25.05.2012 zum Thema Tariffähigkeit der CGZP:
"Die am 11. Dezember 2002 gegründete Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) war nie tariffähig.
Nach dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 -) ist sie keine Spitzenorganisation, die in eigenem Namen Tarifverträge abschließen kann. Die zeitlichen Wirkungen des Senatsbeschlusses betrafen die im Entscheidungszeitpunkt geltende Satzung der CGZP und waren daher auf den Zeitraum ab dem 8. Oktober 2009 beschränkt.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat durch Beschluss vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) die fehlende Tariffähigkeit der CGZP auch im zeitlichen Geltungsbereich ihrer früheren Satzungen vom 11. Dezember 2002 und vom 5. Dezember 2005 festgestellt. Die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde hat der Erste Senat mit Beschluss vom 22. Mai 2012 (- 1 ABN 27/12 -) zurückgewiesen. In zwei weiteren Entscheidungen vom 23. Mai 2012 hat der Senat entschieden, dass durch seinen Beschluss vom 14. Dezember 2010 und die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 die fehlende Tariffähigkeit der CGZP seit ihrer Gründung rechtskräftig festgestellt ist.
Die bei den Arbeits- und Sozialgerichten anhängigen Verfahren, in denen sich die Tariffähigkeit der CGZP als entscheidungserhebliche Vorfrage stellt, können damit ohne die erneute Einleitung eines Beschlussverfahrens nach § 97 ArbGG fortgeführt werden."
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de - ts 2012-06-01
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> Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - Ziel erreicht!?
Die Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche, Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) einigten sich bei den Tarifverhandlungen mit der IG Metall am 22.05.2012 in Frankfurt am Main auf ein System ansteigender Branchenzuschläge von bis zu 50 Prozent in 5 Schritten, die nach neun Monaten Einsatzzeit eines Zeitarbeitnehmers im selben Kundenunternehmen schließlich erreicht werden.
Der vereinbarte "Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME [691 KB]
)" gilt ab dem 1. November 2012 und hat zunächst eine Laufzeit bis zum Jahr 2017. Die auf den Entgelten der BAP- und iGZ-Tarifwerke mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit basierenden Branchenzuschläge sollen die jeweilige Tarifdifferenz zum Lohn vergleichbarer Arbeitnehmer im Entleihbetrieb in fünf Stufen ausgleichen:
- 1. Stufe: nach sechs Wochen, Branchenzuschlag von 15 %
- 2. Stufe: nach drei Monaten, Branchenzuschlag von 20 %
- 3. Stufe: nach fünf Monaten, Branchenzuschlag von 30 %
- 4. Stufe: nach sieben Monaten, Branchenzuschlag von 45 %
- 5. Stufe: nach neun Monaten, Branchenzuschlag von 50 %.
Durch die nun tariflich geregelten Branchenzuschläge erfüllen die Parteien den Auftrag des Gesetzgebers, die materiellen Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitnehmer an die der Beschäftigten in den jeweiligen Kundenbranchen anzugleichen. Dieser Tarifabschluss soll als Vorlage für weitere Branchenlösungen dienen. Zum Thema "gute Arbeitsbedingungen" interessieren Sie vielleicht auch diese Informationen!
Die Praxis muß es nun zeigen, ob und in welchem Umfang die von Vielen befürchteten Nachteile für - insbesondere gering qualifizierte - Arbeitnehmer(innen) möglicherweise eintreten.
Quelle: iGZ - ts 2012-05-24
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> iGZ-Ethik-Kodex von iGZ-Mitgliedsunternehmen beschlossen!
Mit großer Mehrheit bei nur drei Gegenstimmen wurde auf der Mitgliederversammlung des iGZ am 28. März 2012 in Potsdam der iGZ-Etikkodex [663 KB]
als Richtlinie für die tägliche Arbeit beschlossen. Damit ist der iGZ nun der erste und derzeit auch einzige Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche, der seinen Mitgliederm einen Leitfaden zum fairen Umgang mit Arbeitnehmern und auch untereinander an die Hand gibt. Wir freuen uns darüber, weil diese Entscheidung einen weiteren Beitrag dazu leistet, die Akzeptanz der seriösen Unternehmen der Zeitarbeitsbranche zu erhöhen. Übrigens: Ein familiärer Umgangston und faire Rahmenbedingungen für unsere Kolleginnen und Kollegen haben immer schon unsere tägliche Arbeit maßgeblich geprägt!
Quelle: iGZ - ts 2012-03-28
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> Fairer Umgang mit unseren Arbeitnehmern dokumentiert durch iGZ-Ethik-Kodex!
Der iGZ-Ethikkodex [663 KB]
ist derzeit eines der bestimmenden Themen im mitgliederstärksten Zeitarbeitgeber-verband. Dieser soll auf der Mitgliederversammlung am 28. März 2012 in Potsdam beschlossen werden. Was bei uns schon seit der Gründung unseres Unternehmens selbstverständlich ist, wird nun auch schriftlich auch Verbandsebene für die Öffentlichkeit dokumentiert. Damit wird nun der faire Umgang sowohl der Unternehmer untereinander, als auch mit der Mitarbeiterschaft schriftlich fixiert. "Der iGZ ist stets innovative Wege gegangen und damit als Branchen-Impulsgeber stets gut gefahren", meinte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz anläßlich einer Mitgliederversammlung des iGZ-Landesverbandes Hamburg. Er betonte, der Kodex sei nicht nur Lametta, um einen Baum zu schmücken, er müsse auch gelebt werden, und das darin definierte Minimum einer guten Zeitarbeit könne den Unternehmen auch zugemutet werden. Weil es zu unserer Unternehmensphilosphie paßt, unterstützen wir dieses Vorhaben ausdrücklich und arbeiten selbstverständlich nach Maßgabe des iGZ-Ethikkodex!
Quelle: iGZ - ts 2012-02-29
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> Unser sozialer Anspruch: Wir unterstützen unsere Mitarbeiter und ihre Familien!
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben uns zu dem gemacht, was wir sind. Deshalb wollen wir unsere Möglichkeiten nutzen und helfen, wenn sie unverschuldet in Not geraten sind und durch einen unverschuldeten Unfall dauerhaft die Arbeitskraft verlieren. Plötzlich ändert sich alles: Es müssen ggf. behindertengerechte Wohnbedingungen geschaffen, eine entsprechende neue Arbeit gefunden, und das Leben komplett neu organisiert werden. Diesen Übergangszeitraum wollen wir finanziell unterstützen und dabei helfen, die notwendigen Veränderungen ein wenig zu vereinfachen. Im schlimmsten Fall zahlen wir bis zu 12 Monate lang den durchschnittlichen Nettolohn weiter, wenn die Kollegin, bzw. der Kollege seine Arbeitsleistung auf Grund des ärztlich festgestellten Invaliditätsgrades nicht mehr erbringen kann. Und in besonders schwierigen Fällen gewähren wir obendrauf noch einen Sonderbetrag als Soforthilfe. Das Ganze natürlich als Zusatzleistung, also zusätzlich zu den gesetzlich zustehenden Leistungen, wie z. B. die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber oder das Krankengeld der Krankenkasse, etc. Sehen Sie hierzu auch unsere Rubrik: Wir haben etwas zu bieten!
ts 2012-02-01
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> CGZP auch in der Vergangenheit nicht tariffähig!
In seinem heutigen Beschluß bestätigte das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg die erstin-stanzliche Entscheidung und stützte sich dabei ebenfalls auf die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 14.12.2010 aufgestellt hatte. Danach ist die CGZP keine Spitzenorganisation nach § 2 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz (TVG). Demnach war also die CGZP auch am 29.11.2004, am 19.06.2006 und am 09.07.2008 nicht tariffähig und somit die an diesen Terminen von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge nicht rechtsgültig. Die möglichen Folgen daraus hatten wir an anderer Stellen bereits erläutert.
Quelle: LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11 - ts 2012-01-09
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