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> Bundesarbeitsgericht zerschlägt christliche Gewerkschaften!
Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen ist nicht tariffähig (Az: 1ABR 19/10), entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG). Nach dem am 14.12.2010 in Erfurt ergangenen Urteil des BAG darf die Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften (CGZP) künftig keine Tarifverträge mehr abschließen.
Durch dieses Urteil drohen vielen Zeitarbeitsunternehmen, die in der Vergangenheit Tarifverträge mit der CGZP abgeschlossen und ihre Leiharbeitnehmer danach entlohnt haben, hohe Nachforderungen, insbesondere auch durch die Sozialkassen.
Der Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht an der Universität Münster, Peter Schüren, schätzte die aus diesem Urteil resultierenden möglichen Ansprüche der Sozialkassen auf zwei bis drei Milliarden Euro.
Zeitarbeitsunternehmen, die diese meist nicht kalkulierten Nachforderungen nicht leisten können und auch keine Rücklagen hierfür gebildet haben, droht die Pleite. In diesem Fall sind deren Kunden dran - im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Subsidiärhaftung werden diese letztlich ggf. die Zeche zahlen müssen.
Kommt es zu den o. a. Nachforderungen der Sozialkassen, erscheinen die bisher von den Entleih-Betrieben für den Einsatz von Leiharbeitnehmern gezahlten Verrechnungspreise in einem völlig neuen Licht.
Das trifft jedoch nicht auf die Kunden unseres Unternehmens zu, wenn sie nur mit uns zusammen-gearbeitet haben, denn wir hatten zum Beginn unserer Tätigkeit die Entscheidung getroffen, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair und rechtssicher nach den mit den DGB-Gewerkschaften verhandelten Tarifverträgen, und oft auch darüber hinaus, zu entlohnen.
Quelle: Focus Money online - ts 2010-12-14
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> Schumacher Personalservice GmbH erhält unbefristete Erlaubnis
Keinerlei Beschwerden und eine jederzeit ordnungsgemäße Führung des Unternehmens führten nun dazu, dass auch der Schumacher Personalservice GmbH nach dreimaliger, jeweils für ein Jahr befristet erteilter Erlaubnis zur Ausübung eines Zeitarbeitsunternehmens, diese mit Wirkung ab dem 24.01.2010 unbefristet von der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit erteilt wurde. Hierdurch wird uns eine seit Jahren gleichbleibend hohe Qualität unserer Arbeit bescheinigt, worauf wir stolz sind und das gleichzeitig als Ansporn nehmen, auf diesem Niveau weiter zu arbeiten.
ts 2010-01-24
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> Gründung der Schumacher Personalservice GmbH
Nachdem das Einzelunternehmen inzwischen im fünften Geschäftsjahr erfolgreich arbeitet, haben familiäre und persönliche Überlegungen zu der Entscheidung geführt, das Unternehmen unabhängig von mir als Person zu machen. Deshalb wurde im Dezember 2006 der Gesellschaftsvertrag zur Gründung der Schumacher Personalservice GmbH geschlossen und das Unternehmen mit Wirkung ab dem 12. Januar 2007 durch Eintragung im Handelsregister offiziell eröffnet. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ist Torsten Schumacher.
Im Verlauf des Jahres 2007 wurden dann die Mitarbeiter des Einzelunternehmens mit allen Rechten und Pflichten aus der bisherigen Beschäftigung in die neu gegründete GmbH integriert.
ts 2007-01-12
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> Torsten Schumacher Personal-Service (Einzelunternehmen) erhält unbefristete Erlaubnis
Keinerlei Beschwerden und eine jederzeit ordnungsgemäße Führung des Einzelunternehmens führten nun dazu, dass mir nach dreimaliger, jeweils für ein Jahr befristet erteilter Erlaubnis zur Ausübung meines Zeitarbeitsunternehmens, diese mit Wirkung ab dem 19.10.2005 nun von der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit unbefristet erteilt wurde.
ts 2005-10-19
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> Beitritt als Mitglied des Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Da die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit immer wieder geändert wurden, entschieden wir uns im Jahr 2003, dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. beizutreten und unseren Mitarbeitern eine sichere tarifliche Basis für die weitere Zusammenarbeit zu geben. Für den iGZ entschieden wir uns, weil dieser Arbeitgeberverband mit seinen Zielen am besten zu unserer Unternehmensphilosophie paßte.
Wir konnten jedoch nicht auf Jubelrufe unserer Mitarbeiter hoffen, denn zunächst mußten wir einmal erklären, warum sie einen Tariflohn akzeptieren sollten, der mit 6,85 Euro je Stunde unterhalb des hier üblichen "Mindestlohnes" von 7,00 Euro lag. Als wir dann erklärten, dass alle Mitarbeiter entsprechende übertarifliche Zulagen erhalten sollten, bis die Entwicklung der tarifvertraglichen Löhne die von uns festgelegte Untergrenze erreicht hatte, waren alle wieder glücklich.
ts 2003-09-01
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> Gründung des Einzelunternehmens, Torsten Schumacher Personal-Service
Nach einigen Jahren Erfahrung in der Zeitarbeit hatte ich die Vision, einiges besser machen zu wollen, als das was ich bisher in dieser Branche erfahren hatte. Als dann mein Arbeitgeber im Jahr 2002 Insolvenz anmelden mußte und dadurch fast 2.000 Arbeitnehmer - auch ich - arbeitslos wurden, nutzte ich die Gunst der Stunde und gründete mein eigenes Unternehmen.
Am 01.11.2002 meldete ich mein Gewerbe an und wollte fortan mein eigenes Zeitarbeitsunternehmen betreiben. Das Motto war: Wir sind nicht billiger als andere, dafür aber besser!
Bereits bei der Gründung des Unternehmens habe ich festgelegt, dass keiner unserer Mitarbeiter weniger als 7,00 Euro Stundenlohn erhalten solle, während viele Mitbewerber ihrem Personal zum Teil noch Löhne von weit unter 6,00 Euro zahlten. Weil wegen der höheren Kosten auch unsere Preise nicht mit Billiganbietern mithalten konnten, war es immer eine besondere Herausforderung, Kunden zu gewinnen, die diese soziale Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern auch mittragen und sie von der besseren Qualität unserer Arbeit zu überzeugen, wovon letztlich alle profitieren.
ts 2002-11-01
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